- Volumen | mindestens 30 Millionen Schweizer Franken
- Bezugsverhältnis für bestehende Investoren | 5:1
- Verwendung | Finanzierung Neubauprojekt aus dem Bestand; Zukauf von Wohnliegenschaften; Rückführung von Fremdkapital
- Zeichnungsfrist | 3. Februar bis 31. März 2025
- Liberierung | 17. April 2025
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